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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen
    Adolf Tobias Gesellschaft m. b. H
    Eduard Klingerstrasse 15
    3423 St. Andrä-Wördern
    (nachfolgend „Unternehmen“, „wir“ oder „uns“)
    und deren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote, insbesondere mündliche Angebote oder Kostenvoranschläge, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch Ausführung des Auftrags zustande.
  3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen oder schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder sich ändernder Normen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

1.3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders angegeben – zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk (EXW) zuzüglich aller entstehenden Kosten wie Verpackung, Fracht, Versand, Zoll, Versicherung.
  3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

1.4 Lieferung und Leistungserbringung

  1. Liefertermine oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  2. Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine oder Fristen einzuhalten. Bei unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) verlängern sich vereinbarte Lieferzeiten bzw. verschieben sich Liefertermine entsprechend.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  4. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt, sobald die Ware das Werk/Lager verlässt oder dem Kunden zur Abholung bereitgestellt wird. Falls eine Abnahme vereinbart wurde, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend.

1.5 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

1.6 Gewährleistung und Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Entdeckung, zu rügen.
  3. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist stets, dass der Kunde uns Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung gibt.
  4. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

1.7 Rücktrittsrecht (Verbrauchergeschäfte)

Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt und ein Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft im Sinne des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) vorliegt, stehen dem Verbraucher die in diesen Gesetzen normierten Rücktritts- oder Widerrufsrechte zu. Informationen dazu werden dem Verbraucher separat (z.B. Widerrufsbelehrung) zur Verfügung gestellt.

1.8 Datenschutz

Im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses, der Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages erheben, speichern und verarbeiten wir Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung (siehe oben).

1.9 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist unser Geschäftssitz in 3423 St. Andrä-Wördern, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz im Inland hat, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

1.10 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung zu treffen.
  2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Stand: 25.1.2025